ANSHULA wurde am 15. Mai 2015 als nicht-gewinnorientierter Verein nach Schweizer Recht (ZGB Art. 60ff) gegründet. Der Zweck von ANSHULA besteht in der Unterstützung und Förderung von benachteiligten Frauen und Kindern aus dem Distrikt Jodhpur, Rajasthan, Indien.

ANSHULA unterstützt Menschen unabhängig von Rasse, Nationalität, Religion oder Sprache.

ANSHULA wurde am 24. August 2018 von der Steuerverwaltung Zug wegen „gemeinnütziger Zwecksetzung“ steuerbefreit.
Somit sind alle Spenden national von den Steuern abzugsfähig.